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AGB

Die Ferienwohnung Alta Villa, Dachgeschoss, Marktstraße 2, 65343 Eltville befindet sich in unserem Besitz. Wir, Sibel und Ingolf Weinbach, vermieten diese als Privatpersonen selbst.

Für die Vermietung durch uns gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.    Reiseanmeldung/Mietvertrag/Daten

1.1.    Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie als Feriengast uns den Abschluss eines auf Ihre Reise zeitlich begrenzten Mietvertrages für oben genannte Ferienwohnung verbindlich an. Wenn die Ferienwohnung mittels einer Buchungsbestätigung durch uns zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war - mündlich oder telefonisch bestätigt worden ist, kommt zwischen dem Feriengast und uns der Mietvertrag zustande. Für die Rechte und Pflichten des Reisegastes gegenüber dem Eigentümer gelten ausschließlich die Regelungen des Mietvertrages, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eigentümers sowie die jeweils zum Ferienobjekt gehörende Hausordnung.


1.2.    Wir sind berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, wir sind zu einer solchen gesetzlich verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten an die Touristverwaltung weitergegeben werden müssen.

2.    Bereitstellung der Ferienwohnung

2.1.    Die gebuchte Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des Ferienobjekts ausnahmsweise nicht bis 16.00 Uhr erfolgt. Eine spätere Ankunftszeit ist nur nach Vereinbarung zu zumutbarer Zeit möglich. Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu überlassen und der Schlüssel bei der benannten Person abzugeben.

2.2.    Wir sind berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.

3.    Zahlungsmodalitäten

3.1.    Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Mietpreises fällig und innerhalb von 10 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Anzahlungsbetrag beläuft sich auf 20 % vom Gesamtmietpreis. Die Restzahlung von 80 % des Gesamtmietpreises muss bis spätestens vier Wochen vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung auf unser Konto eingegangen sein. Bei Buchungen bis zu vier Wochen vor Anreise wird der Gesamtmietpreis sofort zur Zahlung fällig.


3.2.    Wir sind nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vollständig auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.


3.3.    Wir behalten uns ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn entweder die vereinbarte An- oder die Restzahlung ausbleibt oder nicht fristgerecht erfolgt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Feriengastes aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
 
4.    Reiserücktrittskostenversicherung

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

5.    Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag

5.1.    Der Feriengast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Feriengast vom Mietvertrag zurück, wird von uns eine pauschalierte Stornokostenentschädigung auf den Reisepreis wie folgt verlangt:
- ab 42 bis 15 Tage vor Mietbeginn 35 % des Übernachtungspreises
- ab 14  bis 7 Tage vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises
- ab 6 bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Übernachtungspreises
- am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90 % des Übernachtungspreises.
Umbuchungen, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen, gelten als Rücktritt und neue Buchung.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.


5.2.    Machen wir eine Entschädigung geltend, ist der Feriengast trotzdem berechtigt, uns die Entstehung eines geringeren oder keines Schadens nachzuweisen. 


5.3.    Rechte und Pflichten aus den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit unserer Zustimmung der an Dritte übertragen werden.

5.4.    Nimmt der Feriengast vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. 


6.    Rücktritt durch uns


6.1.    Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, dass die unverzügliche Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir uns den Anspruch auf den Gesamtpreis vor.


6.2.    Wir haften nicht für die Folgen höherer Gewalt, von denen unsere Dienste beeinflusst werden. Dazu gehören z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen etc.
 
7.    Haftung und Pflichten

7.1.    Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt auf unser Verlangen unverzüglich zu verlassen. Haustiere sind nicht erlaubt.


7.2.    Der Feriengast verpflichtet sich - zugleich für alle Mitreisenden - das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln.


7.3.    Die Haftung durch uns ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei mittelbare Schäden insoweit ausgeschlossen sind. Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Ferienobjekts kann der Mieter bis 24 Stunden nach seiner Anreise Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.


7.4.    Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Feriengastes. Die Einbringung eigenen Eigentums in das Mietobjekt erfolgt auf eigene Gefahr des Feriengastes.


7.5.    Der Feriengast wird gebeten, unmittelbar nach Ankunft das Inventar zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag bei der benannten Person mitzuteilen.


7.6.    Bei Auszug muss das Ferienobjekt vom Feriengast besenrein übergeben werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch uns oder unseren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.


7.7.    Der Feriengast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.


7.8.    Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthalts, gegenüber uns schriftlich anzuzeigen.


7.9.    Haustiere sind nicht erlaubt. 


8.    Weitere Obliegenheiten des Kunden

8.1.    Mängel am Gegenstand des Hauptvertrages (Ferienobjekt) sind gegenüber uns noch während des Aufenthalts unverzüglich schriftlich anzuzeigen; im zumutbaren Umfang ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.


8.2.    Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Nutzers aus dem Mietvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre.


8.3.    Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Feriengast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Ferienobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften wir nicht. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, beschränkt.

9.    Rauchverbot in Ferienobjekten

Es darf grundsätzlich nicht in der Ferienwohnung geraucht werden. Es gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten wir einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhalten wir einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 500 EUR zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, sofern erforderlich, für eine malerseitige Instandsetzung.

10.    Internetnutzung in Ferienobjekten

In der Ferienwohnung steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass der Feriengast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Wir übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Feriengast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Wir übernehmen keine Haftung für den bereitgestellten und vom Reisegast genutzten Internetzugang.

11.    Verjährung

11.1.     Ansprüche des Feriengastes wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mievertrages seitens uns hat der Feriengast innerhalb eines Monats gegenüber uns geltend zu machen (Ausschlussfrist). 

11.2.     Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden mit dem Ende der letzten), jedoch vor Kenntniserlangung der anspruchsbegründenden Tatsachen. Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Reisegast Ansprüche gegen uns nur geltend machen, wenn den Reisegast an der Nichteinhaltung der Ausschlussfrist kein Verschulden trifft.


11.3.     Ansprüche des Reisegastes gegen uns verjähren in einem Jahr. 


12.    Kurtaxe

Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe gemäß Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.
 
13.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.

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